Osteopathie

Was ist Osteopathie?

Vor 140 Jahren erkannte und benannte der amerikanische Arzt Dr. Andrew Taylor Still (1828 - 1917) die Prinzipien der Osteopathie. Immer weiterentwickelt, ist die Osteopathie eine eigenständige Form der Medizin, die dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen dient. Die osteopatische Behandlung erfolgt ausschließlich mit den Händen.

Das Prinzip der Osteopathie bezieht sich auf die Beweglichkeit des Körpers in seiner Gesamtheit und auf die Eigenbewegungen der Gewebe, der einzelnen Körperteile und Organsysteme sowie deren Zusammenspiel. Die Summe dieser Fehlfunktionen kann der Organismus aus Sicht der Osteopathie nicht mehr kompensieren. Es entstehen Beschwerden.

Nach ausführlicher Befragung von mir erfolgen Diagnose und Therapie mit meinen Händen. Ich spüre Bewegungseinschränkungen und Spannungen auf. Das Palpieren (erspüren von Schichten) ist die Grundlage der osteopathischen Diagnostik und Behandlung.

Eine osteopathische Behandlung dauert durchschnittlich ca. 30-50 Minuten.

Weitere Informationen

  • Kosten:
    Ärzte und Heilpraktiker rechnen die osteopathische Leistung nach den eigenen berufsständischen Gebührenordnungen ab.
  • Pro Behandlung
    auf Anfrage.
    Die Anzahl und Abstände der notwendigen Behandlungen richtet sich nach dem individuellen Befund sowie dem Beschwerdebild und wird nach der jeweiligen Behandlung mit Ihnen besprochen.
  • Behandlungskosten
    werden teilweise von den privaten Krankenkassen, der Beihilfe sowie Zusatzversicherungen übernommen. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker GebüH. Ich habe mich dem Qualitätsstandard des Verbandes der Osteopathen Deutschland (VOD) verpflichtet und führe als Mitglied qualitätsgesicherte Behandlungen durch. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse nach einer Bezuschussung für Ihre osteopatische Behandlungen.

    Informationen zur Kostenübernahme finden Sie hier: Links:  www.osteopathie.de ( VOD) www.osteokompass.de
  • Kostenerstattung:
    Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes Anfang 2012 erstatten mittlerweile über 100 gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für Osteopathiebehandlungen. Wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse und informieren sich über deren Vertragsbedingungen.

  • Ausbildung:
    Da die Osteopathie in Deutschland als Heilkunde gilt, darf sie nach der aktuellen Rechtslage nur von Ärzten oder Heilpraktikern ausgeübt werden.

  • Behandlung auf Spendenbasis
    Für Kinder und Erwachsene, die nicht in der Lage sind, die Behandlungskosten zu tragen biete ich die Möglichkeit, Behandlungen auf Spendenbasis zu erhalten. Nach der Behandlung können Sie einen Ihnen angemessen erscheinenden Betrag in ein Sparschwein stecken, ohne mich über den Betrag zu informieren. Mit den gesammelten Spenden unterstütze ich die Arbeit von Hilfsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen, Terre des hommes (Hilfe für Kinder in Not) oder die Tafel in Gettorf.
  • Rollstuhgerechte Räume